AGBs - Flightdecksystems-Frankfurt

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AGBs



AGB der Flightdecksystems (FDS) mit Sitz Am Sportplatz 4,  33758 Schloß Holte- Stukenbrock


1.Allgemeines

Flightdecksystems beschäftigt sich mit dem Betrieb und der Vermietung eines Verkehrsflugzeug-Simulators.  Flightdecksystems ist keine Flugschule und somit dient der Flugsimulator nicht zum Zwecke der Ausbildung zum Piloten. Dies vorausgeschickt, gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen.

I. Abschluss eines Teilnehmervertrages
Jeder Teilnehmer des Simulators ist verpflichtet einen Teilnehmervertrag abzuschließen. Der Teilnehmervertrag kommt durch Unterschrift des Teilnehmers zustande.

II. Preise und Bezahlung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, den vereinbarten Preis laut Teilnehmervertrag umgehend vor Nutzung des Simulators zu begleichen.

III. Rücktritt vom Vertrag
Falls der Teilnehmer einen verbindlich vereinbarten Termin absagt, ist Flightdecksystems berechtigt, von der zuvor bereits bezahlten Leistung folgenden Schadensersatz einzubehalten:
bei Absage innerhalb 24 Stunden vor dem verbindlich vereinbarten Termin = 100% Einbehaltung der gezahlten SummeAbsage innerhalb 48 Stunden vor dem verbindlich vereinbarten Termin oder früher = 50% Einbehaltung der gezahlten Summe
Sollte es Flightdecksystems gelingen, den Simulator doch noch für die geplante Zeit anderweitig zu belegen, so verzichtet Flightdecksystems auf die Einbehaltung. Dem Teilnehmer ist es gestattet, eine andere Person für den vereinbarten Termin zu benennen.

IV. Ausweispflicht
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich bei Abschluss des Teilnehmervertrages mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Ohne Vorlage der entsprechenden Dokumente kann der Simulationsflug verwehrt werden. Bei Stellung einer anderen Person hat diese sich ebenfalls auszuweisen.

V. Leistung
Die Flightdecksystems bietet nach Abschluss des Teilnehmervertrages zum vereinbarten Termin folgende Leistung an:
ein Briefing von ca. 1/4 StundeFlugstunde im Simulator immer mit 2 Personenßendes Debriefing ca. 1/4 Stunde

VI. Softwarefehler
Sollte die Technik des Flugsimulators zum vereinbarten Termin nicht ordnungsgemäß laufen, wie z.B. Absturz der Software oder Fehler im Programm, verpflichtet sich Flightdecksystems einen neuen kostenlosen Termin zu vereinbaren, um dann die Durchführung zu gewährleisten. Evtl. anfallende Reisekosten werden hierbei nicht erstattet. Die Haftung von Flightdecksystems aus dem Teilnehmervertrag ist insgesamt auf die Höhe des vereinbarten Preises beschränkt.

VII. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist verpflichtet, außerordentlich sorgsam und vorsichtig mit dem Simulator umzugehen und ggf. Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Für evtl. mutwillige, nachweisbare Sachbeschädigung haftet der Teilnehmer.

VIII. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig oder rechtsunwirksam sein oder werden, so ist / sind sie nicht anzuwenden. Dies berührt nicht die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit aller anderen Vertragsbestimmungen. Anstelle der nicht anwendbaren Bestimmungen hat zu gelten, was im Hinblick auf Inhalt und Bedeutung der rechtswirksamen Bestimmungen in dieser AGB dem Willen der Vertragspartner am besten entspricht.

IX. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bielefeld.                                                                    Schloß Holte-Stukenbrock July 2011


 
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